:
Lieferung, Montage, Inbetriebnahme & Reparatur-Service.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich

1. Die Vertragsgrundlage für diesen Auftrag bilden
a) die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
b) die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Werkverträge und ähnliche Verträge, §§631 ff. in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
Sie werden schon jetzt auch für alle zukünftigen vertraglichen Beziehungen vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich oder in elektronischer Form zugestimmt hat. Schweigen des Auftragnehmers auf übersandte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.
2. Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder – soweit eine solche nicht vorliegt – dessen Angebot maßgebend. Nimmt der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers unter Änderung oder Erweiterung an, so richtet sich der Inhalt des Vertrages nach der Annahme des Auftragnehmers.
3. Alle zum Angebot gehörenden Unterlagen – wie z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und Durchbruchsangaben usw. – sind, soweit nicht ausdrücklich auf Verlangen des Auftraggebers als verbindlich bezeichnet, nur annähernd maßgebend. Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen bleiben vorbehalten. Das Angebot und die Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Anbieters weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt, noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
4. Das Angebot wird unter der Voraussetzung abgegeben, dass
a) die beim Betrieb der Anlage verwendeten Medien (Wasser, Luft usw.) nicht aggressiv sind,
b) bei der Durchführung der Arbeiten keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung auftreten oder zu beseitigen sind, die nicht in der Leistungsbeschreibung nach Art und Umfang ausdrücklich angegeben sind.

§2 Preise und Zahlungen

1. Die Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung der gesamten Anlage. Sie verstehen sich zzgl. der Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (Leistungspreise). Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auftragnehmer zu entsprechenden Preisanpassungen; dieses gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen.
2. Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Maurer-, Stemm-, Putz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind nicht im Angebot enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Falls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert zu vergüten.
3. Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt bzw. wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.
4. Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen, werden die dadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet.
5. Der Auftrag wird auf Grund eines Aufmaßes zu den vereinbarten Einheitspreisen abgerechnet, wenn nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbart ist.
6. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, einschließlich des ausgewiesenen, darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Schlusszahlung ist nach Erhalt der Schlussrechnung laut Zahlungsbedingungen zu entrichten.

§3 Lieferung und Montage/ Reparaturleistungen

1. Ausführungsfristen sind rechtzeitig zu vereinbaren. Für den Montagebeginn ist Voraussetzung, dass die bauseitigen Vorarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass die Montage ungehindert durchgeführt werden kann. Die Ausführungsfrist beginnt erst mit der endgültigen Festlegung aller kaufmännischen und technischen Voraussetzungen.
2. Bei Anfall von Schneid-, Schweiß-, Auftau- und/oder Lötarbeiten hat der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die damit verbundenen Gefahren hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer auf etwaige Gefahren (z.B. Feuergefährlichkeit in Räumen oder von Materialien) aufmerksam zu machen und alle Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Stellung von Brandwachen, Feuerlöschmaterial usw.) zu treffen.
3. Soll bei besonders ungünstiger Witterung weitergearbeitet werden, so ist es Sache des Auftraggebers, die Voraussetzungen für den Fortgang der Arbeiten zu schaffen.
4. Für die Montage und Reparaturen gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen
- Alle Montage und Reparaturarbeiten werden handwerksgerecht ausgeführt, wobei notwendige und zweckmäßige Abweichungen vom Auftrag vorbehalten bleiben. Zur Beauftragung von Spezialwerkstätten sind wir berechtigt. Maschinen und Aggregate werden mit zum Lieferzeitpunkt berufsgenossenschaftlich geforderten Schutzvorrichtungen versehen, elektrotechnisches Material entspricht den zum Lieferzeitpunkt geltenden VDE- Bestimmungen.
-  Ausgebaute und ersetzte Teile gehen entschädigungslos in unser Eigentum über.
- Bei Arbeiten außerhalb unseres Werkes hat der Kunde auf seine Kosten die Arbeitsstelle zu Gunsten unseres Personals und Dritter abzusichern.

§.4 Eigentumsvorbehalt / Sicherungsrechte

1. Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen gegen den Abnehmer, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund- bei Zahlungen durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung- unser Eigentum, auch wenn der Preis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
2. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
3. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.
4. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind und der Auftraggeber Eigentümer des Grundstücks ist, verpflichtet sich dieser, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten, und ihm das Eigentum an diesen Sachen zurück zu übertragen.
5. Die Demontage und sonstigen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§5 Abnahme

1. Die Anlage ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen, auch wenn die endgültige Einregulierung noch nicht erfolgt ist. Die Anlage gilt nach erfolgreicher probeweiser Inbetriebsetzung als abgenommen, auch wenn der Auftraggeber trotz Aufforderung hierbei nicht mitgewirkt hat.
2. Besonders Abzunehmen sind auf Verlangen in sich abgeschlossene Teile der Leistung.
3. Ist die Anlage ganz oder teilweise in Gebrauch genommen oder verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Anzeige der Fertigstellung als erfolgt. Eine Benutzung der Anlage vor Abnahme darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Auftragnehmers erfolgen. Die schon eingebauten Teile der Anlage gelten mit der Benutzung als abgenommen.
4. Der Auftragnehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Anlage. Wird jedoch die Anlage vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat er Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten sowie der sonstigen entstandenen Kosten. Der Auftraggeber trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Anlage, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn der Auftragnehmer die bis dahin erstellte Anlage einvernehmlich ausdrücklich in die Obhut des Auftraggebers übergibt.

§6 Widerrufsrecht / Ausschluss des Widerrufsrechts

1. Dem Käufer steht als privater Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 312d i.V. m. 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen, sie beginnt mit dem Tag des Eingangs der Auftragsbestätigung beim Empfänger. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an unsere Adresse. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Er muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen.
2. Die Erstattung des Warenwertes erfolgt nach Zusendung der Originalrechnung und Bekanntgabe der Bankverbindung. Versand- und Stornokosten der Zulieferer, die durch Widerruf oder Rücksendung einer für den Kunden getätigten Ersatzteilbestellung entstehen, sind vom Käufer zu erstatten. Versand- und Nachnahmekosten die durch eine Annahmeverweigerung entstehen sind vom Käufer zu erstatten.
3. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung. Bei Rücksendung beschädigter oder zerstörter Waren ist der Verkäufer berechtigt, Ersatzansprüche geltend zu machen; daneben bestehen Ersatzansprüche im Falle des Gebrauchs der Ware bis zum Widerruf (§§ 280, 346 BGB).
4. In folgenden Fällen ist das Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen:
- bei Lieferungen und Leistungen, die an die speziellen Wünsche des Kunden angepasst wurden z.B. (Maßanfertigungen).
- Von Kunden aufgebaute Bausätze und solche Teile, die vom Kunden bereits eingebaut oder elektrisch betrieben wurden.
- bei dringenden Reparaturen, wenn der Kunde den Handwerker ausdrücklich angefordert hat. (z.B. Rohrbruch, Stromausfall)
- wenn die Leistung einen Wert von 40,00 € nicht überschreitet.

§7 Beanstandungen /Mängelansprüche

1. Die Lieferung ist bei Ankunft sofort zu prüfen. Sichtbare Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Ankunft zu rügen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt und der Verkäufer ist von der Mängelhaftung befreit.
2. Die Rechte des Auftraggebers ergeben sich weiter aus § 634 BGB
3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, soweit es sich bei den erbrachten Leistungen nicht um Arbeiten an einem Bauwerk handelt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Fristen.

§8 Gewährleistung / Haftung

1. Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, Reparaturen usw., die keine Bauleistungen sind, und für eingebautes Material beträgt 12 Monate.
2. Der Auftragnehmer erweitert seine Gewährleistungsfrist auf 24 Monate, wenn ein dem Einsatzzweck der Anlage entsprechender Wartungsvertrag abgeschlossen wird.
3. Ein Mangel des Liefergegenstandes liegt nicht vor, bei Schäden die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Bei Schäden durch höhere Gewalt, z.B. Blitzschlag, bei Fehlern in Folge von Überbeanspruchung durch nicht sachgemäßen Gebrauch, durch Verschmutzung oder außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Verschmutzung, sowie bei Schäden die durch Eingriffen in die Anlage durch Dritte entstehen.
4. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit, nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist der Schadenersatz des Auftraggebers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5. Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.
6. Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten sind ausgeschlossen.

§.9 Allgemeines

1. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragsgebers/in.
2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
3. Der Auftraggeber bzw. Verkäufer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
4. Dieses Dokument enthält die gesamten Vereinbarungen zwischen Fritz Kälte-Technik Inh. Leif-Arne Tegt e. K. und dessen Kunden. Es kann jedoch zu außerordentlichen, schriftlichen oder mündlichen, Vereinbarungen oder Verständnissen kommen. Zusatzvereinbarungen, die über den Vereinbarungstext hinausgehen bedürfen der Schriftform. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
5.Sollte ein Teil oder mehrere Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
6. Für alle Geschäftsabwicklungen gilt das deutsche Recht und das des Bundeslandes Niedersachsen.
7. Datenschutz:  Wir erheben nur Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses zwischen Anbieter und Verbraucher erforderlich sind. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung verwendet. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Wir garantieren, dass nach beiderseitiger Erfüllung der Vertragspflichten (also Lieferung und Zahlung) Ihre Daten gelöscht werden. Allerdings behalten wir uns die Speicherung bis zum Ende der Garantie- oder der Gewährleistungsfrist vor. Während der erlaubten Dauer der Speicherung, werden wir keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken, zur Marktforschung oder zur Herstellung von Nutzungsprofilen verwenden.